FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wer ist Veranstalter eines Sing-Events im Singuin-Konzept?

Als Veranstalter gilt das beauftragende Unternehmen, in dessen Räumlichkeiten der Singbegleiter gemeinsam mit den Teilnehmern singt.
Dem Veranstalter obliegt die rechtzeitige Information aller potentieller Teilnehmer über die bevorstehende Veranstaltung (Inhouse-Werbung) sowie die Organisation und Abwicklung des Anmeldeverfahrens.


Wie lange dauert eine Singveranstaltung?

Die Dauer einer Singuin-Veranstaltung richtet sich nach den Wünschen des Auftraggebers, liegt aber normalerweise bei 90 Minuten einschließlich 10 Minuten Pause.
Zwischen aufeinander folgenden Veranstaltungen im selben Raum sollten 30 Minuten Pause eingeplant werden.
Für die Dauer von mind. 45 Minuten vor und nach der (letzten) Veranstaltung muss die Location für den Auf- und Abbau des Equipments verfügbar sein.
Daraus ergeben sich folgende Raumbelegungszeiten:

Einzelveranstaltung
2 Veranstaltungen
3 Veranstaltungen

180 Minuten
300 Minuten
420 Minuten             
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Welche Ausstattung muss ein Raum oder eine Location für eine Singuin-Veranstaltung aufweisen?

Erforderlich ist eine funktionsfähige Netzsteckdose mit 220V Wechselstrom.


Kann eine Singuin-Veranstaltung im Freien stattfinden?

Ja, denn ein Sing-Event braucht weder Wände noch Dach. Allerdings müssen in der Regel besondere Vorkehrungen getroffen werden, um die Lesbarkeit der per Beamer projizierten Liedertexte zu gewährleisten. Zudem sind Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Instrumente und technischen Geräte vor Wind und Bewitterung erforderlich.

Was müssen die Teilnehmer zu einer Singuin-Veranstaltung mitbringen?

Zu einem gemeinsamen Singen ist nichts mitzubringen. Es bedarf keiner besonderen Kleidung, und es sind keine musikalischen Vorkenntnisse erforderlich. Die Teilnehmer sollten lesen können und Interesse am gemeinsamen Singen haben; die Freude am gemeinsamen Singen stellt sich dann von selbst ein.